Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Die Verfügung gilt für den Fall, wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr kund tun können.
Frau Hammer führt in das Thema ein und beantwortet Ihre Fragen.
Referentin:
Ruth Hammer, Sozialberatung KKM
Online-Veranstaltung
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